31.05.2023

Neuer Leitfaden: Illegale Greifvogelverfolgung

Habicht
Habichte sind häufige Opfer illegaler Verfolgung (© Hans Glader)

Eine neue Veröffentlichung informiert über illegale Greifvogelverfolgung in Deutschland. Die darin genannten Informationen und Handlungsempfehlungen sollten Vogelbeobachter*innen kennen, um, falls sie Zeugen einer solchen Straftat werden, entsprechend reagieren zu können.

Greifvögel, Falken und Eulen sind streng geschützt. Wie wir hier eigentlich nicht näher ausführen müssen, haben Sie einen Wert an sich und erfüllen zahlreiche Ökosystemdienstleistungen inklusive einem breiten Nutzen für die menschliche Gesellschaft. Leider werden sie von manchen Geflügelhalter*innen, Taubenzüchter*innen und Niederwildjäger*innen in Deutschland immer noch als lästige Konkurrenz empfunden. Tatsächlich stehen Fasane, Rebhühner oder auch Haushühner und Brieftauben teilweise auf dem Speisezettel einiger heimischer Greifvogelarten. Während es einige dabei belassen, sich über das Vorkommen der Vögel zu ärgern, greifen andere auch zu illegalen Mitteln, um sich der Beutegreifer zu entledigen. Vor allem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und bei uns in Nordrhein-Westfalen ist die Greifvogelverfolgung mancherorts an der Tagesordung.

Die Palette der Methoden, mit denen die Täter den geschützten Vögeln nachstellen, ist breit gefächert. Mit Nervengiften und Insektiziden getränkte Fleischköder werden ebenso verwendet wie Tellereisen, Leiterfallen oder Habichtfangkörbe. In Wildvogelpflegestationen werden Jahr für Jahr zahlreiche Greifvögel, Falken und Eulen eingeliefert, in denen Tierärzt*innen Schrote oder Luftgewehrprojektile finden. Auch das Absägen von Horstbäume kommt vor - auch während der Brutzeit mitsamt Jungvögeln.

Häufige Opfer sind Mäusebussarde und Habichte. Für Rotmilane, die in Mitteleuropa ihren weltweiten Verbreitungsschwerpunkt haben, sind die Giftköder sogar womöglich ein existenzielles Problem: Rotmilane ernähren sich überwiegend von Aas und werden deswegen von Fleischködern besonders angezogen. Auch Wander- und Turmfalken, Sperber, Weihen und selbst Eulen wie Uhus leiden unter der illegalen Nachstellung.

Vor diesem Hintergrund haben unsere Kolleg*innen vom Komitee gegen den Vogelmord gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeamt für Naturschutz einen neuen Leitfaden herausgegeben. Anders als die alte Broschüre über Greifvogelverfolgung NRW ist die aktuelle Veröffentlichung nicht auf ein Bundesland begrenzt und enthält aktuellste Informationen zum Thema.

Die „Broschüre Illegale Greifvogelverfolgung – erkennen, bekämpfen, verhindern – Leitfaden für Zeugen, Naturfreunde und Strafverfolgungsbehörden“ kann auf der Homepage des Komitees gegen den Vogelmord heruntergeladen werden.

Quelle: Mitteilung des Komitees gegen den Vogelmord