02.04.2019

40 Jahre Vogelschutzrichtlinie

Rotmilan
Profitiert von der Vogelschutzrichlinie: Rotmilan. Wird oft vergessen - unter die EU-Vogelschutzrichtlinie fallen alle wildlebenden Vogelarten, auch die Bachstelze im Hintergrund (© Wolfgang Charles)

Vor 40 Jahren, am 2. April 1979, wurde die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ verabschiedet. Die Vogelschutzrichtlinie war geboren. Bis heute eines der wichtigsten Instrumente im Natur- und Vogelschutz in der europäischen Union, sei es durch die Einschränkung der Jagd und Verfolgung, das euorpäische Schutzgebietsnetz Natura2000 oder Finanzierungsmöglichkeiten für Vogelschutz durch das Life-Programm der Europäischen Union. Aber es gibt auch Defizite und trotz Erfolgen ist der Status vieler Vogelarten in Europa besorgniserregend.

Das Jubiläum war Anlass für einen ausführlichen Artikel von Thomas Krumenacker, der soeben frei verfügbar in der neusten Ausgabe des Falken erschienen ist. Unser Vorsitzender Klaus Nottmeyer hat der Neuen Westfälischen ein ausführliches Interview gegeben und die Zeitung hat das Thema aus regionaler Perspektive beleuchtet.